niedergelassene ärzt*innen

Ausschreibungen/Entwicklungen Kassenplanstellen  

Einzelordinationen und Gruppenpraxen

Überblick Allgemeinmedizin – Rücklegungen/Ausschreibungen/Invertragnahmen

Überblick Fachärzt*innen – Rücklegungen/Ausschreibungen/Invertragnahmen

Bewerber*innen – Kassenplanstellen

Ausschreibungen Fachärzt*innen im Detail

Ausschreibungen Gruppenpraxen im Detail

Im Rahmen der Ausschreibungen 2025 wurden folgende Gruppenpraxen ausgeschrieben und in den Bereichen der Allgemeinmedizin bzw. der Fachärzt*innen bearbeitet:

Primärversorgung

2025 wurden vier Ausschreibungen im Bereich der Primärversorgung veröffentlicht. Im Rahmen dieser Ausschreibungen bewarben sich rund 18 Teams, bestehend aus mindestens zwei Bewerber*innen pro Team.

In Wien gibt es aktuell 24 etablierte Primärversorgungseinheiten (PVE) und ein Primärversorgungsnetzwerk (PVN). Weiters befinden sich noch 10 Teams im Gründungsprozess.

2025 gab es keine Ausschreibungen im Bereich Kinder- und Jugendheilkunde in Bezug auf Primärversorgungseinheiten bzw. kindermedizinische Zentren. Es konnten jedoch eine Primärversorgungseinheit und zwei kindermedizinische Zentren eröffnet werden, basierend auf bereits abgeschlossenen Ausschreibungen aus den Vorjahren.

Ausschreibungen Primärversorgung Allgemeinmedizin im Detail

Ausschreibungen Primärversorgung Kinder- und Jugendheilkunde im Detail

kassenverhandlungen

Fairer ÖGK-Tarifabschluss 2025/2026

In budgetär höchst angespannten Zeiten haben die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und die ÖGK für den Zeitraum 2025 und 2026 einen fairen, tarifwirksamen Abschluss vereinbart. Dieser gewährleistet die medizinische Versorgungssicherheit nachhaltig und kann sich im Branchenvergleich sehen lassen. Zudem wird der SVÖ-Bonus erstmals tarifangepasst erhöht und der Strukturtopf neu geregelt.

Tarifabschluss 2025
  • Um die Mangelfächer anzugleichen, werden die Tarife für die Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Ausmaß von 3,5 Prozent rückwirkend mit 01.01.2025 erhöht.
  • Die restlichen fachärztlichen Gruppen werden um 3,3 Prozent und die Radiologie um 1 Prozent rückwirkend mit 01.01.2025 erhöht. Ausnahme bilden die Fachgruppen Pathologie und medizinische und chemische Labordiagnostik – in diesen Fächern gibt es eigene Vereinbarungen. Unter anderem werden im Fach medizinische und chemische Labordiagnostik neue, moderne Parameter eingeführt und in der Pathologie wird der PAP-Tarif aufgewertet. Die Physikalische Medizin und Rehabilitation verfügt noch bis Ende 2026 über eine gültige Honorierungsregelung mit der Kasse.
Tarifabschluss 2026
  • Die Tarife aller Fächer, ausgenommen Pathologie, Physikalische Medizin und medizinische und chemische Labordiagnostik werden im Schnitt um 2,3 Prozent erhöht. In diesem Rahmen werden die Fachgruppen Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Kinder- und Jugendheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe um 2,4 Prozent erhöht. Die Systematik der asymmetrischen Verteilung, um die Mangelfächer wieder attraktiver zu machen und Kassenstellen zu besetzen, wird damit auch im Jahr 2026 umgesetzt.
  • Inflationsklausel: Wenn die tatsächliche Inflation des Jahres 2026 größer als 2,3 Prozent ist, erfolgt ein einmaliger Ausgleich von bis zu +0,2 Prozent. Dies wird zur Erhöhung der Planungssicherheit beitragen.
  • (ausgenommen sind die Fächer Medizinische und chemische Labordiagnostik, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, da hier andere Vertragsmodalitäten gelten)
SVÖ-Bonus

Der SVÖ-Bonus (Sachleistungsversorgungs- und Öffnungszeitenbonus) wird valorisiert. Seit 2019 wird dieser Bonus an Ordinationen und Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin sowie Kinder- und Jugendheilkunde ausbezahlt, wenn sie freiwillig mindestens 25 Wochenstunden geöffnet haben.

Neuregelung des Strukturtopfes

Falls eine Kassenordination am bisherigen Standort nicht nachbesetzt werden kann – etwa infolge struktureller Veränderungen oder fehlender Barrierefreiheit –, erhalten betroffene Ärzt*innen eine Entschädigungszahlung aus dem Strukturtopf. Die Details und das Inkrafttreten der Neuregelung werden im Zuge der Umsetzung des Abschlusses noch geklärt.

In budgetär höchst angespannten Zeiten haben die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und die ÖGK für den Zeitraum 2025 und 2026 einen fairen, tarifwirksamen Abschluss vereinbart.

Digitalisierung

Mit dem Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024 wurden für Wahlärzt*innen weitreichende verpflichtende Digitalisierungsschritte beschlossen – von der Anbindung an die e-card-Infrastruktur über die Nutzung der ELGA-Anwendungen eMedikation und eBefund bis hin zum e-Impfpass. Weiters sah das Gesetz die Einführung der ambulanten Leistungs- und Diagnosendokumentation für Vertrags- und Wahlärzt*innen vor. All diese Digitalisierungserfordernisse sollten bereits ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten – 2025 war daher geprägt von den Vorbereitungen darauf, inklusive Verhandlungen und Klärung offener Fragen.

Durch massive Interventionen der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) sowie der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien konnte am Jahresende 2025 erwirkt werden, dass für den Bereich der ambulanten Leistungs- und Diagnosendokumentation ab 1. Jänner 2026 eine halbjährige, freiwillige Pilotphase gilt.

Für Wahlärzt*innen wurde im September 2025 – nach intensiven Verhandlungen zwischen ÖÄK und Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – eine Zumutbarkeitsgrenze festgelegt, also eine Ausnahmeregelung von den Digitalisierungsverpflichtungen. Diese Regelung bedeutet für Wahlärzt*innen einen wesentlichen Schutz vor unverhältnismäßigen Belastungen.

Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien stand der Ärzteschaft beratend zur Seite und informierte sie laufend über den aktuellen Stand.

Neben der gesetzlichen Komponente eröffnete die Sozialversicherung den Wahlärzt*innen die Möglichkeit, weitere e-card-Services wie das e-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung auf freiwilliger Basis zu nutzen. Die e-card-Services wurden zunächst als Gesamtpaket nach dem „Alles-oder-nichts-Prinzip“ angeboten, mit einer von der Sozialversicherung erstellten Nutzungsvereinbarung, die der ÖÄK lediglich zur Kenntnis gebracht wurde. Diese Nutzungsvereinbarung war aus Sicht der Kammer inakzeptabel, da Wahlärzt*innen hiermit etwa zur Nutzung von e-card-Services verpflichtet werden sollten, die noch nicht für den vertragsärztlichen Bereich verhandelt waren. Dies hätte zu einer Schlechterstellung gegenüber Vertragsärzt*innen geführt. Die von der ÖÄK vorgebrachten Kritikpunkte wurden von der Sozialversicherung zunächst nicht berücksichtigt. Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien empfahl ihren Mitgliedern daher wiederholt, vom Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung vorerst Abstand zu nehmen. Zum Jahresende 2025 konnten schließlich die wesentlichen offenen Fragen geklärt und eine überarbeitete Nutzungsvereinbarung verhandelt und veröffentlicht werden.

Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien stand der Ärzteschaft beratend zur Seite und informierte sie laufend über den aktuellen Stand, insbesondere durch zahlreiche Rundschreiben und Newsletter-Beiträge sowie in Form einer FAQ-Seite. Ergänzend dazu fanden Informationsveranstaltungen statt, darunter das e-Health-Symposium „Digitale Transformation im Gesundheitswesen – Chancen, Risiken und Perspektiven“ am 27. März 2025 sowie eine Online-Informationsveranstaltung am 4. November 2025 zu den „Digitalisierungsverpflichtungen ab 1. Jänner 2026“.

Diagnosecodierung

Rund um den Themenkomplex Digitalisierung stand 2025 die Diagnosencodierung besonders im Fokus, genauer gesagt die „Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation“. Diese gesetzliche Verpflichtung hätte ursprünglich bereits mit 1. Jänner 2026 für alle niedergelassenen Vertrags- und Wahlärzt*innen in Kraft treten sollen.

Die Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation sieht vor, dass der Hauptgrund für die Inanspruchnahme jeder ambulanten Behandlung mit zumindest einer strukturiert codierten ICD-10-Diagnose dokumentiert wird. Als Unterstützung sollte das vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) und der ELGA GmbH entwickelte e-Health Codierservice dienen. Die codierten Diagnosen sollen im Anschluss über unterschiedliche Übertragungswege – abhängig davon, ob Vertragsärzt*in oder Wahlärzt*in – an den Dachverband der Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Nach Pseudonymisierung durch eine beim Dachverband eingerichtete Stelle soll das BMASGPK die Daten erhalten, um auf dieser Basis die Gesundheitsversorgung zu planen.

Diese Vorgaben resultieren aus dem Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen und aus der Gesundheitsdokumentationsverordnung, die Ende 2025 – knapp vor dem geplanten Inkrafttreten – einen Novellierungsprozess durchliefen. Dabei wurde eine demokratiepolitisch inakzeptable kurze Begutachtungsfrist vorgegeben. Die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien verfasste eine umfassende Stellungnahme, in der sie die Entwürfe im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt nach wie vor bestehenden, datenschutzrechtlich bedenklichen und offenen Fragestellungen, insbesondere auch technischer Natur, massiv kritisierte. Fehlende Fördermittel und praxisuntaugliche Codierregeln bzw. falsche Codierungen standen hierbei ebenfalls im Fokus.

Durch intensive Bemühungen der Kammer wurde zum Jahresende eine Verschiebung der Verpflichtung zugunsten eines sechsmonatigen Pilotbetriebs erwirkt.

In Zusammenschau mit der stark verzögerten Übermittlung ist die Ambulante Leistungs- und Diagnosendokumentation als Basis für die Planung der Gesundheitsversorgung aus Sicht der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien absolut ungeeignet. Seitens der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) wurde dem BMASGPK das innovative, alternative Konzept der „e-Diagnose“ präsentiert, das von der ÖGTelemed entwickelt wurde und die Anforderungen des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) abdeckt. Das Ministerium hielt dennoch an der Ambulanten Leistungs- und Diagnosendokumentation fest. Im Hinblick auf den EHDS leistet sich Österreich nun unverständlicherweise zwei Codierprojekte. Angesichts der Datenschutzbedenken wurde über die ÖÄK eine Datenschutzfolgenabschätzung aus Sicht des*der einzelnen Ärzt*in beauftragt.

Durch intensive Bemühungen der Kammer wurde zum Jahresende eine Verschiebung der Verpflichtung zugunsten eines sechsmonatigen Pilotbetriebs erwirkt. In dieser Phase sollen technische Mängel und datenschutzrechtliche Risiken behoben werden und die sanfte Einführung in den Praxisalltag erfolgen. Die vollumfängliche Datenmeldung besteht somit erst ab dem dritten Quartal 2026. Zudem wurde für jene Wahlärzt*innen, die nicht zur Verwendung der e-card-Infrastruktur verpflichtet sind, auch eine Ausnahme von der Übermittlungspflicht im Rahmen der Ambulanten Leistungs- und Diagnosendokumentation erreicht.

Primärversorgungseinheiten

Mit Jänner 2020 traten die regionalen Regelungen zur Primärversorgung in Kraft, mit denen der bundesweite Gesamtvertrag für Primärversorgungseinheiten (PVE) ergänzt wurde. Im Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) Wien 2025/2030 wurden 36 PVE-Standortgebiete bis 2025 definiert.

Insofern galt es 2025, Bilanz zu ziehen: Seit dem Start der PVE-Ausschreibungen im Juli 2020 wurden deutlich mehr als 36 Ausschreibungen veröffentlicht. Ein Erfolgsfaktor war das innovative System der „PVE-Interessenbekundung für Primärversorgungseinheiten“ in Wien, das im Rahmen der PVE-Plattformsitzungen geprüft und in weiterer Folge in die Umsetzung der Ausschreibungen integriert wurde.

Zur Stärkung der kindermedizinischen Versorgung im extramuralen Bereich wurden neun multiprofessionelle kindermedizinische Versorgungseinrichtungen erfolgreich pilotiert. 2025 wurde eine weitere PVE-Ausschreibung veröffentlicht und nunmehr das neunte PVE der Kinder – und Jugendheilkunde erfolgreich umgesetzt.

Jahresbilanz

2025 eröffneten sieben PVEs im Fachbereich Allgemeinmedizin bzw. Allgemein- und Familienmedizin und eine PVE in Form eines kindermedizinischen Zentrums. Zum Stichtag 31. Dezember 2025 verstärkten insgesamt 34 PVEs mit erweiterten Öffnungszeiten und multiprofessionellen Teams die Patient*innenversorgung.

Bei der Europäischen Konferenz für Primärversorgung in Wien am 9. September 2025 wurde den mehr als 400 Teilnehmer*innen aus ganz Europa das Erfolgsmodell Wien als Beispiel für multiprofessionelle Primärversorgung vorgestellt.

Go2Ordi Gründer:innen Messe und weitere Veranstaltungen

Beratungs- und Gründungsservice

Die bewährte Palette an Vernetzungs- und Informationsveranstaltungen rund um das Thema Niederlassung und Primärversorgung wurde 2025 weiter ausgebaut – mit dem gelungenen Auftakt zur ersten „Go2Ordi Gründer:innen Messe“ in Wien. Dieses Highlight ergänzte die bestehende telefonische und persönliche Beratung (2025 knapp 200 persönliche Beratungstermine) sowie die unter der Bezeichnung „Business Breakfasts“ durchgeführten internen Veranstaltungen.

Mehr als 200 Gäste folgten der Einladung der Kurie niedergelassene Ärzte der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und nahmen an der Premiere der „Go2Ordi Gründer:innen Messe“ teil. Die Veranstaltung bot praxisnahe Informationen, wertvolle Netzwerkmöglichkeiten und gezielte Unterstützung für Mediziner*innen, die eine eigene Ordination gründen oder ihre bestehende Praxis weiterentwickeln möchten. Vor Ort präsentierten sich zahlreiche Aussteller*innen aus unterschiedlichsten Branchen. Neben Vorträgen boten Mitarbeiter*innen der Kurie praxisnahe Beratungen an.

Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und Obfrau der Kurie niedergelassene Ärzte: „Bei der ‚Go2Ordi Gründer:innen Messe‘ geht es um Austausch, um Wissen, um Mut – aber vor allem um eines: die Zukunft der niedergelassenen Medizin in Österreich.“

Die Neuauflage der „Go2Ordi Gründer:innen Messe“ fand am 18. März 2026 statt, unter anderem mit einer hochkarätig besetzten Podiumsdiskussion zum Thema „Zukunft planen – Gesundheit sichern – Einblicke in die extramurale Gesundheitsplanung 2026“.

Kompaktlehrgang Unternehmensführung

Der Kompaktlehrgang „1×1 der Unternehmensführung für Ärzt*innen“ ergänzt seit Herbst 2025 die bestehenden Angebote mit Kooperationspartnern: Gemeinsam mit benefit consulting gmbh und BDO Austria Wirtschaftsprüfung GmbH bietet der Lehrgang Ärzt*innen in sechs Modulen das wichtigste Rüstzeug für eine erfolgreiche Praxisführung – fundiert, verständlich und direkt umsetzbar.

Erfolgreiche Premiere der „Go2Ordi Gründer:innen Messe“ im März 2025.

Anstellung Ärzt*in bei Ärzt*in

Seit nunmehr bald 6 Jahren (seit 2020) ist die Anstellung von Ärzt*innen bei Ärzt*innen in Wien im Kassenbereich möglich. Details zur Anstellung und die diesbezügliche bundesweite gesamtvertragliche Vereinbarung wurden im XIV. Zusatzprotokoll festgehalten.

Aktuell existieren drei Arten bzw. Modelle der Anstellung im niedergelassenen Kassenbereich:

  • die gemeinsame Abdeckung,
  • die Aufstockung um eine halbe Stelle,
  • die Aufstockung um eine ganze Stelle.

Die gemeinsame Abdeckung entspricht inhaltlich dem Jobsharing-Modell und hat keine Auswirkung auf den Stellenplan: Der*die Vertragsärzt*in teilt sich die Patient*innenbetreuung mit einem*r angestellten Ärzt*in. Eine Ausweitung der Ordinationszeiten ist nicht erforderlich.

Mit einer Aufstockung durch eine Anstellung um eine halbe Stelle, die eine maximale Arbeitszeit des*r Angestellten von 21 Stunden pro Woche bzw. um eine ganze Stelle, die eine maximale Arbeitszeit des*r Angestellten von 40 Stunden pro Woche bedeutet, muss eine Zuteilung im Rahmen des Stellenplans erfolgen.

Für die gemeinsame Abdeckung und die Aufstockung um eine halbe Stelle werden jeweils gültige Degressionsmodelle schlagend.

Weiters gibt es die Möglichkeit, eine ganze Stelle auf zwei Ärzt*innen aufzuteilen, sofern beide Ärzt*innen gemeinsam mindestens über 21 Wochenstunden, aber maximal bis zu 40 Wochenstunden angestellt werden. Diese Teilung ist ausschließlich bei einer Aufstockung um eine ganze Kassenplanstelle möglich.

Für eine Neuanstellung oder den Wechsel eines*r bereits angestellten Ärzt*in bedarf es eines Antrags und der Zustimmung der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien sowie der ÖGK-Landesstelle Wien, da diese Stelle zur Gänze auf den Stellenplan angerechnet wird.

In den Bereichen der Allgemeinmedizin bzw. der Fachärzt*innen wurden 2025 insgesamt 73 Anträge auf Anstellung in einer kassenärztlichen Ordination eingebracht. Damit zeigte sich ein weiterhin steigendes Interesse an der Möglichkeit, im niedergelassenen Bereich Ärzt*innen anzustellen.

Anstellungsanträge Allgemeinmedizin

Im Bereich der Allgemeinmedizin wurden 2025 in Summe 21 Anträge auf Anstellung eingebracht. Davon entfielen 4 Anträge auf die gemeinsame Abdeckung, 6 auf eine Anstellung mit Aufstockung um eine halbe Stelle und 11 auf eine Anstellung mit Aufstockung um eine ganze Stelle. Zusätzlich vermerkten wir weitere 21 Anträge auf Anstellungswechsel.

Anstellungsanträge Fachärzt*innen

Im Bereich der Fachärzt*innen gelangten 2025 in Summe 52 Anträge auf Anstellung in einer kassenärztlichen Ordination ein, was erneut eine Steigerung zum Vorjahr darstellt. Davon entfielen 13 Anträge auf die gemeinsame Abdeckung, 23 auf eine Anstellung mit Aufstockung um eine halbe Stelle und 16 auf eine Anstellung mit Aufstockung um eine ganze Stelle. Zusätzlich vermerkten wir weitere 23 Anträge auf Anstellungswechsel.

Viele der eingebrachten Anträge konnten 2025 positiv abgeschlossen werden. Bei Verfügbarkeit von zusätzlichen bzw. weiteren Kassenplanstellen (KPS) wäre hier jedoch erneut, wie auch bereits im Jahr zuvor, noch eine Steigerung möglich gewesen.

Bei abgelehnten Anträgen auf Aufstockung (ganze oder halbe KPS) erfolgte die Ablehnung oft mangels einer verfügbaren KPS. Vom Mangel an freien Kassenplanstellen besonders betroffen waren folgende Fachgruppen:

  • Innere Medizin
  • HNO
  • Orthopädie
  • Psychiatrie