niedergelassene ärzt*innen

Ausschreibungen/Entwicklungen Kassenplanstellen
Überblick Allgemeinmedizin – Rücklegungen/Ausschreibungen/Invertragnahmen

Überblick Fachärzt*innen – Rücklegungen/Ausschreibungen/Invertragnahmen

Bewerber*innen – Kassenplanstellen

Überblick Ausschreibungen Fachärzt*innen im Detail

Im Prozess der Ausschreibung 2024 wurden folgende Kassenplanstellen im Rahmen des Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz im Februar 2024 ausgeschrieben:

Im Rahmen der Ausschreibungen 2024 wurden folgende Gruppenpraxen ausgeschrieben und im Rahmen der Allgemeinmedizin bzw. der Fachärzt*innen bearbeitet:

kassenverhandlungen

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Honorarabschluss 2023 und 2024:
Die Ende Dezember 2023 beschlossene Punktation trat mit Jänner 2024 in Kraft und umfasste einen Abschluss für die Jahre 2023 und 2024.
- 10,0 % lineare Tariferhöhung ab 2024
- 7,1 % Honorarsummenzuschlag auf individuelle ausbezahlte kurative Honorarsumme 2023
Die Tariferhöhungen ab 1. Jänner 2024 im Einzelnen
- + 10,0 % Tariferhöhung linear über alle Tarifpositionen aller Fächer auf das Tarifniveau 2022
(ausgenommen sind die Fächer Medizinische und chemische Labordiagnostik, Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation, da hier andere Vertragsmodalitäten gelten)
Zusätzliche Ergebnisse für sogenannte „Mangelfächer“
- Erhöhung des Limits der Pos. 90 – Therapeutische Aussprache um + 2 % Punkte für Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe und Kinder- und Jugendheilkunde
- Dauerhafte Bindung des Ultraschall Tarifs im Mutter-Kind-Pass in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe an den kurativen Ultraschall Tarif
Prozentuelle Erhöhung im Überblick

Zusammengefasst wurde Folgendes erreicht:
- Kurzer Abschluss (2023 und 2024)
- Stärkung schwach honorierter Fachgruppen im Rahmen der Zuwendungsmedizin
- Aufwertung bestehender Leistungen, ohne neue Sonderleistungen
- Gleichstellung der Tariferhöhung für die Fächer Radiologie und Pathologie mit anderen Fächern
- Umwandlung des Digitalisierungszuschlags der Radiologie in Tarife
Die für die Umsetzung notwendige Beschlussfassung der Zusatzprotokolle, die an die Auszahlung der um 10 % erhöhten Tarife 2022 gebunden war, hat sich lange bis in den Frühling hineingezogen. Die Auszahlung der Tariferhöhung erfolgte erst im Juli 2024.Die Fachgruppen Medizinische und chemische Labordiagnostik war aufgrund anderer Vertragsmodalitäten von diesen Ergebnissen ausgeschlossen, verhandelte aber parallel dazu bereist seit 2023 eine Überarbeitung ihres aktuellen Honorarabschlusses.
Dieser wurde nach einem langen und intensiven Austausch zwischen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien schlussendlich ausverhandelt und fixiert. Erzielt wurde ein langfristiger Abschluss, welcher sowohl die Frequenzsteigerung als auch die Inflationsentwicklung methodisch berücksichtigt.

Honorarabschluss 2025
Die Kurie der niedergelassenen Ärzte hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bereits im Hochsommer dazu aufgefordert, die Verhandlungen über einen Honorarabschluss für 2025 aufzunehmen. Dennoch fand der erste Verhandlungstermin erst Ende Oktober statt – und das erst nach mehrfacher Nachfrage. Es folgten unverbindliche Gespräche auf Büroebene, bis schließlich kurz vor Weihnachten das erhebliche Budgetdefizit der ÖGK öffentlich wurde, was die Verhandlungen zum Stillstand brachte.
Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien (KFA)
Mit der KFA wurde ein Honorarabschluss für die Jahre 2023 und 2024 erarbeitet, welcher zum Jahresende kurz vor einem Abschluss stand.
Kleine Kassen
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Dem ÖGK Abschluss gleichgesinnt lag im April 2024 das Verhandlungsergebnis der Bundeskurie niedergelassene Ärzte der Österreichischen Ärztekammer mit der BVAEB vor. Auch bei der BVAEB ist der Abschluss durch eine lineare Tariferhöhung von 8,45 %, gültig ab 1. Mai 2025 gekennzeichnet. Realisiert wurde diese Erhöhung über die Anhebung der jeweiligen Punktewerte. Ausgenommen hiervon ist der Punktwert von Laborleistungen, welcher um 4,2 % erhöht wurde.
BVAEB – Abschluss

Zusätzlich zur linearen Erhöhung der Punktwerte konnte eine besondere Aufwertung der Gesprächsleistungen erzielt werden, welche sich wie folgt äußert:
- +17 % bei der Position J1 (Ärztliche Koordinierungstätigkeit durch den behandlungsführenden*r Ärzt*in)
- +32 % bei der Position TA (Ausführliche diagnostisch-therapeutische Aussprache zwischen Ärzt*in und Patient*in als integrierter Therapiebestandteil)
- +13 % bei der Position PS (Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch)

Zuletzt konnte das Pilotprojekt „Ordination unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel“ bis auf Widerruf verlängert werden und die entsprechende Leistung „OEK“ im Rahmen der linearen Erhöhung mitgezogen werden.
- Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Mit dem diesjährigen Abschluss konnte die bereits 2019 beschlossene Roadmap zur Fusionierung der Tarife der vormaligen Sozialversicherung der Bauern (SVB) und der vormaligen Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) endgültig finalisiert werden. Als letzte noch ausstehende Gruppe wurden nun auch die Punktewerte für den Abschnitt D „Labortarife“ harmonisiert, sodass für die Fachgruppen Medizinische und chemische Labordiagnostik, Labor zytodiagnostisch und Hygiene und Mikrobiologie bzw. Mikrobiologisch-serologische Labordiagnostik eine durchschnittliche Tariferhöhung von 9,2 % erzielt werden konnte.
Im Gegensatz zu den Abschlüssen mit der ÖGK und BVAEB orientierte sich der SVS Abschluss für die anderen Fachgruppen vor allem auf die Öffnung des Tarifkataloges zwischen den unterschiedlichen Fachgruppen und die Einführung neuer Leistungen. Insgesamt wurden dabei 17 Leistungen in den Tarifkatalog aufgenommen und 81 Leistungen für andere Fachgruppen teilweise geöffnet. Dadurch konnte eine Steigerung der gesamten Honorarsumme von rund EUR 30 Mio. erzielt werden. Dies entspricht einer Erhöhung von 8,9 %.
Primärversorgungseinheiten

Nachdem mit Novelle des Primärversorgungsgesetzes 2023 die Umsetzung einer Primär-versorgungseinheit bereits ab zwei Ärzt*innen möglich und somit der Zugang niederschwelliger gestaltet wurde, konnte der Erfolgskurs in Wien weiter fortgesetzt werden. 2024 wurden weitere elf Einheiten im Fach der Allgemeinmedizin erfolgreich ausgeschrieben und ebenso viele Teams befinden sich im Gründungsprozess. Das Jahr 2024 war das Jahr der Eröffnungen, gleich 5 PVE-Zentren öffneten ihre Türen und versorgen seither 50 Stunden pro Woche mit ihrem Team das ganze Jahr über Patient*innen. Damit sind in Wien zum Stichtag 31. Dezember 2024 insgesamt 18 Primärversorgungseinheiten, davon siebzehn Zentren und ein Netzwerk in Betrieb.

Auch im Rahmen der Kinder- und Jugendheilkunde eröffnete, nach der Pilotierung zur Einführung pädiatrischer Versorgungseinrichtungen in Wien, letztes Jahr ein weiteres kindermedizinisches Zentrum (KIZ), während sich ein KIZ zu einem Kinder-PVE weiterentwickelt hat. Für das Pilotprojekt wurden insgesamt neun kindermedizinische Versorgungseinrichtungen erfolgreich ausgeschrieben – mit Ende des Jahres eröffnete nunmehr bereits das siebente. Das Modell ist zu einem Vorbild für ganz Österreich geworden und sichert die Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendheilkunde.
Primärversorgungseinheiten in Wien

Auch in diesem Jahr wurde das erfolgserprobte Programm an Vernetzungs- bzw. Informationsveranstaltungen rund um das Thema Primärversorgung weiterhin angeboten, um interessierte Kolleg*innen in ihrem Gründungsprozess für eine Primärversorgungseinheit (PVE) durch das Team aus Mitarbeiter*innen des Kammeramts bestmöglich zu begleiten.
Anstellung Ärzt*in bei Ärzt*in
Seit nunmehr ca. 5 Jahren (seit 2020) ist die Anstellung von Ärzt*innen bei Ärzt*innen in Wien im Kassenbereich möglich. Details zur Anstellung und die diesbezügliche bundesweite gesamtvertragliche Vereinbarung wurden im XIV. Zusatzprotokoll festgehalten.
Aktuell existieren drei Arten bzw. Modelle der Anstellung im niedergelassenen Kassenbereich:
- die gemeinsame Abdeckung
- die Aufstockung um eine halbe Stelle bzw.
- die Aufstockung um eine ganze Stelle.
Die gemeinsame Abdeckung entspricht inhaltlich dem Jobsharing-Modell und hat keine Auswirkung auf den Stellenplan – der*die Vertragsärzt*in teilt sich die Patient*innenbetreuung mit einem*r angestellten Ärzt*in zu den bereits bestehenden bzw. nicht ausgeweiteten Ordinationszeiten.
Mit einer Aufstockung durch eine Anstellung um eine halbe Stelle, die eine maximale Arbeitszeit des*r Angestellten von 21 Stunden pro Woche bzw. um eine ganze Stelle, die eine maximale Arbeitszeit des*r Angestellten von 40 Stunden pro Woche bedeutet, muss eine Zuteilung im Rahmen des Stellenplans erfolgen.
Für die gemeinsame Abdeckung und die Aufstockung um eine halbe Stelle werden jeweils gültige Degressionsmodelle schlagend.
Weiters gibt es die Möglichkeit der Aufteilung einer ganzen Stelle auf zwei Ärzt*innen sofern beide Ärzt*innen gemeinsam mind. über 21 Wochenstunden aber max. bis zu 40 Wochenstunden angestellt werden. Diese Teilung ist ausschließlich bei einer Aufstockung um eine ganze Kassenplanstelle möglich.
Für eine Neuanstellung oder den Wechsel einer bereits angestellten Ärzt*in bedarf es eines Antrags und der Zustimmung der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien sowie der ÖGK-Landestelle Wien, da diese Stelle zur Gänze auf den Stellenplan angerechnet wird.Im Bereich der Allgemeinmedizin und Fachärzt*innen wurden 2024 insgesamt 64 Anträge auf Anstellung in einer kassenärztlichen Ordination eingereicht bzw. gestellt. Damit zeigt sich seit 2021 weiterhin ein stetiges Interesse und Nachfrage in diesem Bereich und dieser seit 2020 geschaffenen Möglichkeit der Tätigkeit.
- Im Bereich der Allgemeinmedizin wurden 2024 18 Anträge auf Anstellung gestellt. Davon entfallen fünf auf Anträge für die gemeinsame Abdeckung, vier auf Anträge für eine Anstellung mit Aufstockung um eine halbe Stelle und neun auf Anträge für die Anstellung mit Aufstockung um eine ganze Stelle. Zusätzlich vermerkten wir weitere acht Anträge auf Anstellungswechsel.
Anstellungsanträge Allgemeinmedizin

- Im Bereich der Fachärzt*innen sind 2024 in Summe 46 Anträge auf Anstellung in einer kassenärztlichen Ordination eingelangt, was erneut eine Steigerung zum Vorjahr darstellt. Davon entfallen sieben auf Anträge für die gemeinsame Abdeckung, neun auf Anträge für eine Anstellung mit Aufstockung um eine halbe Stelle und 30 auf Anträge für die Anstellung mit Aufstockung um eine ganze Stelle. Zusätzlich vermerkten wir weitere zehn Anträge auf Anstellungswechsel.
Anstellungsanträge Fachärzt*innen

Ein Großteil der eingebrachten Anträge konnte auch in diesem Jahr positiv abgeschlossen werden. Eine Steigerung wäre hier jedoch erneut, wie auch bereits letztes Jahr, durch die Verfügbarkeit von zusätzlichen bzw. weiteren Kassenplanstellen noch möglich gewesen. Weitere Stellen wären daher jedenfalls wünschenswert und aufgrund der Nachfrage und des Bedarfs nach dem Modell auch gerechtfertigt.