angestellte ärzt*innen

Refundierung prüfungsgebühren

Bereits seit dem Jahr 2019 refundiert die Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien unter bestimmten Voraussetzungen die Prüfungsgebühren für Fachärzt*inprüfungen und die Prüfung zum*r Allgemeinmediziner*in. Ärzt*innen, die alle notwendigen Kriterien erfüllen, können pro absolviertes Fach einmalig einen Antrag auf Rückerstattung der Gebühren stellen. Ein weiteres Kriterium ist die Teilnahme an der Ausbildungsevaluierung, die jährlich ein umfassendes Bild zur Qualität der Ärzt*innen-ausbildung in Österreich liefert und so zur Verbesserung der Ausbildungsqualität von Jungmediziner*innen beitragen soll.


Jahresrückblick

Mit Stichtag 31. Dezember 2024 sind im Jahr 2024 insgesamt 447 Anträge eingegangen.
Davon betrafen 105 die Refundierung der Gebühren für die Allgemeinmediziner*innenprüfung und 342 die Refundierung der Gebühren für die Fachärzt*inprüfung.
25 der eingereichten Anträge konnte nicht stattgegeben werden.

Verhandlungen Privatkrankenversicherungen 

Im Zuge der Verhandlungen über die Sonderklasse- und Belegsärzt*innenhonorare konnte im Jahr 2024 in 

  • 29 Terminen mit dem Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs
  • ca. 5 Vorbereitungstermine mit den Fachgruppen

Eine Einigung zwischen der Kammer für Ärztinnen und Ärzte in Wien und den Privatkrankenversicherungen für die Kolleg*innen in Wien erzielt werden. Für die Valorisierungsperiode 1. Februar 2025 bis 31. Jänner 2026 wurde aufgrund struktureller Anpassungen der Honorarvereinbarung und des OP-Gruppenschemas eine lineare Anpassung aller Honorare von 2,00 Prozent statt dem vereinbarten September-VPI 2023/2024 von 1,8 Prozent durchgeführt. Die Änderungen treten mit Aufnahmen ab 1. Februar 2025 in Kraft.

Im OP-Gruppenschema wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • OP-Gruppenschema 2006 Version 5.1 – 1.204 Positionen
  • Abstufungen – 21 Positionen
  • Höherstufungen – 19 Positionen
  • Streichungen – 25 Positionen
  • Verschiebung in andere Gruppen – 19 Positionen
  • Textänderungen – 134 Positionen
  • Neue Leistung – 125 Positionen
  • OP-Gruppenschema 2025 – 1.269 Positionen

KOLLEKTIVVERTRAGSABSCHLÜSSE

MedUni Wien

Nach intensiven Verhandlungen, für welche der Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal bereits im Jahr 2023 die Schwerpunkten Leben, Zeit und Geld festgelegt hatte, konnte ein erfolgreicher Abschluss für das Jahr 2025 erzielt werden. 

Konkret wird ab dem 1. Jänner 2025 Folgendes umgesetzt:

Die KA-AZG-Zulage für Fachärzt*innen wird
von 32 auf 50 Prozent erhöht, und die Journaldienstentgelte steigen auf bis zu EUR 825,88 pro Dienst.

  • Die Fachärzt*innen nach Kollektivvertrag (KV) ohne eine QV (Qualifizierungsvereinbarung)/EV/IKV (Karrieremodell) erhalten weiterhin die Zulage von EUR 500 pro Monat. Diese Personengruppe hatte in den Gehaltsvergleichen die mit Abstand größte Differenz gegenüber der Universität Graz.
  • Alle anderen wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen (KV und Beamte) erhalten eine monatliche Zulage von EUR 200.
  • Alle Fachärzt*innen, die dem KA-AZG unterliegen (KV und Beamte) erhalten eine Anhebung der KA-AZG Zulage von derzeit 32 Prozent auf 50 Prozent.
  • Die Journaldienstentgelte werden Montag bis Freitag um eine Ergänzungszulage in Höhe von 5 Stunden (wie vor 2015) erhöht. Das bedeutet, dass für einen Dienst von Montag bis Donnerstag statt EUR 502,46 nun EUR 685,95 und an einem Freitag statt EUR 616,18 nun EUR 825,88 bezahlt werden.

MedUni Wien

Ordensspitäler

In fünf Verhandlungsrunden zum Kollektivvertrag für Mitarbeitende in Ordensspitälern wurden die Kernthemen Erhöhung der Gehälter sowie Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen, Verbesserung beim Urlaubsanspruch, Streichung der Gegenrechnung bei Nachtgutstunden, Reglung zu angeordneten Diensten (Einspringerdienste) und Präzisierung der Einreihungsbestimmungen diskutiert und verhandelt.

Die nachfolgenden Verbesserungen konnten ausverhandelt werden:

  • Erhöhung KV-Löhne und KV-Gehälter: 8,3 % (0,5% über rollierender Inflation) bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (6.060€), für darüberhinausgehende Beträge 7,9 %
  • Erhöhung KV-Zulagen: 7,9 %
  • Erhöhung Nachtarbeitszulage Ärzt*innen: auf EUR 20,00 / Std (18,8 %)
  • Erhöhung Sonntagszulage für Ärzt*innen: auf EUR 14,00 / Std (20,9 %)
  • Vorgriff auf die 6. gesetzliche Urlaubswoche ab dem 43. Geburtstag
  • Mindestens 7 Wochen Urlaub ab dem 55. Geburtstag bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 32 Wochenstunden
  • Zwei Ausgleichsstunden für Nachtdienste für alle Mitarbeiter*innen, die derzeit keinen Anspruch auf NSchG oder ASG haben – Dienst im Zeitraum 22.00 – 6.00 Uhr (in Geld ablösbar)
  • Gesetzliche Fortbildungen als Arbeitszeit
  • Freistellung für Ausbildungsärzt*innen für die Prüfung

Privatkrankenanstalten

Nach sieben Kollektivvertragsverhandlungsrunden konnte ein erfolgreicher Abschluss für die Kolleg*innen in den Privatkrankenanstalten erzielt werden.

Dieser Abschluss zwischen den Arbeitnehmer*innen- sowie Arbeitgeber*innenseite beinhaltet folgende Kernpunkte:

  • Erhöhung KV-Löhne/-Gehälter und -Zulagen ab 1.April 2024 um 9,15 %
  • Erhöhung Nacht-, Sonn- + Feiertagszulage ab 1.April 2024 um insgesamt 30 %
  • Erhöhung der Zulage für Fachärzt*innen und Allgemeinmediziner*innen / ius practicandi auf EUR 800
  • Erhöhung KV-Löhne/-Gehälter und -Zulagen ab 1. April 2025 um den VPI plus 0,45 %
  • Erhöhung Nacht-, Sonn- und Feiertagszulage ab 1.April 2025 um 25 %
  • Anrechnung gleichwertiger Vordienstzeiten ab 1.Jänner 2025 
  • Einführung von zwei Urlaubstagen ab 1.Jänner 2025 für alle Mitarbeiter*innen ab dem nächsten Urlaubsjahr: (nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit: ein Urlaubstag, nach 10-jähriger Betriebszugehörigkeit: ein weiterer Urlaubstag)